Erweiterte Informationen zur Rechtsschutz-Versicherung
(für die wir keine Gewähr tragen, da die Versicherer unterschiedliche Leistungen anbieten, die im Einzelnen nicht dargestellt werden können. Ebenso ersetzen diese Informationen kein persönliches Beratungsgespräch!)
Ein Rechtsstreit kommt immer ungelegen und stellt ein echtes Kostenrisiko dar.
Sind Sie gezwungen, zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen gerichtliche Maßnahmen einzuleiten? Wer übernimmt dann Ihre Rechtsverfolgungskosten?
Ein Kostenbeispiel: Stellen Sie sich vor, es kommt zu einem Rechtsstreit, der zu einer Klage führt. Schon bei einem Zivilverfahren durch zwei Instanzen mit einem Streitwert von 5.000,- € muss mit Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gerechnet werden, die den Streitwert übersteigen.
Es ist ungewiss, wie der Prozess ausgeht …
Beispiel 1: Sie gewinnen den Prozess, jedoch ist Ihr Gegner zahlungsunfähig. Sie müssen mit Ihren Anwaltskosten und den Gerichtskosten in Vorlage treten: 2.994,- €.
Beispiel 2: Es kommt zu einem Vergleich auf hälftiger Basis. Somit hat Ihr Gegner 2.500,- € auf Ihre Klageforderung zu zahlen. Die Kosten werden geteilt. Ihre anteiligen Kosten betragen 2.903,- €.
Beispiel 3: Als Kläger unterliegen Sie in vollem Umfang. Ihre Gesamtkosten betragen 5.141,- €.
In jedem Fall lohnt es sich jetzt, auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen zu können. Diese sollte speziell für die vorgenannten Beispiele über eine:
- Unbegrenzte Deckungssumme (europaweit einschließlich den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Azoren, Kanarischen Inseln und Madeira) verfügen.
- Die Kosten für die vom Gericht bestellten Zeugen und Sachverständigen decken.
- Die Kosten der Gegenseite, soweit Sie zur Zahlung verpflichtet werden, auch übernehmen.
Laut Stiftung Warentest sind die Vergütungen für Anwälte in den letzten zwei Jahren (von 2013 auf 2015) um 13% gestiegen. Auch haben sich Auseinandersetzungen um geringere Beträge noch stärker verteuert. Bei einem Streitwert von 6.000 Euro sind die Kosten beispielsweise um 72% gestiegen.
Prämien
Die Versicherer bieten Tarife mit (z. B. 150,- oder 250,- €) Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall oder auch eine geringere Selbstbeteiligung in Verbindung mit einer der Klage vorgeschalteten Mediation an. Im privaten Bereich sind die Tarife auf Singles, Familien und Senioren in Leistung und Prämienhöhe abgestimmt.
Darüber hinaus können Selbstständige, Unternehmen, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder Angehörige von Berufsständen sowie Gemeinschaftspraxen gesondert versichert werden.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Sie können – je nach vertraglicher Vereinbarung – Ihren Versicherungsschutz für maximal ein Jahr aufrechterhalten, ohne dass Sie Ihren Versicherungsbeitrag zahlen müssen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (nach Inhalt der jeweiligen Versicherungsbedingungen):
- Sie sind arbeitslos gemeldet.
- Sie standen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens zwei Jahren in einem ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht.
- Sie haben Arbeitsentgelt bezogen, das über dem Entgelt für geringfügige Beschäftigung lag.
- Sie haben Rechtsschutz nach den §§ 21 Ziffer 1, oder Ziffer 2, 25, 26 oder 29 (für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit)
Rechtsschutzversicherung und Leistungsarten
Berufs-Rechtsschutz
Die Leistungen werden hier durch Rechtsschutz aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen abgedeckt. Der Berufs-Rechtsschutz gehört zu einem der am meisten in Anspruch genommenen Sparten der Rechtsschutzversicherung.
Beispiele für die Inanspruchnahme von Rechtschutzleistungen sind:
- Ein fehlerhaftes oder verweigertes Arbeitszeugnis,
- Eine Abmahnung,
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
- Die Nichtzahlung von Löhnen und Gehälter,
- Streitigkeiten nach einem Arbeitsunfall mit der Berufsgenossenschaft (es werden Entschädigungsleistungen beim Sozialgericht eingeklagt),
- Streitigkeiten nach einem Wegeunfall mit der Berufsgenossenschaft (häufig muss die Frage nach dem „Umweg“ auf dem eigentlichen Weg zur Arbeit behandelt werden),
- Streitigkeiten wegen einer Betriebsrente,
- Beamte erhalten Rechtsschutz hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher (Beihilfe-Streitigkeiten) Ansprüche.
Von den Rechtsschutz-Leistungen ausgeschlossen sind Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- und Dienstrecht (zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben)
Berufs-Rechtsschutz der Senioren
Es besteht eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren lediglich für sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. An anderer Stelle wird zielgerichtet auf mögliche Probleme der Rentner, z. B. wegen einer gestrichenen Betriebsrente reagiert, und Versicherungsschutz gewährt.
Verkehrs-Rechtsschutz
Alle 13 Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Verkehrsunfall. Dabei sind die von der Polizei unregistrierten Bagatellschäden nicht einmal eingerechnet.
Nicht immer wird von den Unfallbeteiligten die Schuldfrage übereinstimmend am Unfallort geklärt.
Manchmal lässt die Verkehrssituation eine schnelle und rechtssichere Beurteilung nicht immer sofort zu. Ebenso kann die Unfallaufnahme von der Polizei lückenhaft sein bzw. wichtige Hinweise für die richterliche Beurteilung ungewollt fehlen. An dieser Stelle sollte sich dann ein Gutachter einschalten können.
Nehmen wir also an, nach einem Verkehrsunfall richten sich berechtigte oder unberechtigte Ansprüche von Dritten (Unfallgegnern) gegen Sie (die so genannten Sach- und Personenschäden). Zunächst übernimmt die KFZ-Haftpflicht-Versicherung die Abwehr der Forderung. Die herbeigerufene Polizei hat außerdem ein Bußgeld gegen Sie verhängt. Was nun?
Nahezu alle Rechtsschutzversicherer bieten eine kostenlose Rechtsberatung und einen Online-Rechtsservice zu Fragen rund um Ihr Fahrzeug. Im günstigsten Fall erhalten Sie schon am Unfallort (telefonische Hotline) eine erste Beratung.
Auch im Ausland wird Ihnen in Ihrer Muttersprache geholfen. Die Versicherer unterscheiden in ihren Auslandsregelungen zwischen europäischem Ausland, den Mittelmeerstaaten und den Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie weltweitem Verkehrs-Rechtsschutz.
Gute Tarife mit einer durchaus wirtschaftlichen Selbstbeteiligung sind bereits für unter 100,- € im Jahr zu erhalten. Für Senioren oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes um die 60,-€. Dafür erhalten Sie einen umfassenden Schutz. Die Versicherer unterscheiden dabei Selbstständige, Nichtselbstständige, Senioren und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
Sie können sich als Einzelfahrer/In mit einem oder mehreren Fahrzeugen Rechtsschutz versichern lassen.
Ebenso können alle Fahrzeuge einer Familie sowie jede Form der Teilnahme am Straßenverkehr (als Radler und Fußgänger, als Passagier von Bussen, Bahnen und Flugzeugen) und Sie sich selbst als Fahrer/In fremder Fahrzeuge versichern lassen.
Optimal kann der Versicherungsschutz im Verkehrsbereich über den Versicherungsnehmer hinaus auf seine/n Lebenspartner/In und seine Kinder ausgedehnt werden. Volljährige, ledige Kinder sind bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert. Versicherungsschutz besteht als Eigentümer aller zugelassenen Fahrzeuge zu Lande sowie bei jeder Form der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Wichtig! Als Versicherungsnehmer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass alle Fahrer über die vorgeschriebene Fahrerlaubnis verfügen. Und nur der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsschutz auch für fremde Fahrzeuge.
Was geschieht, wenn der Fahrer über keine Fahrerlaubnis oder die Berechtigung verfügt, das Fahrzeug zu führen oder das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist? Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. D. h., die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich hohem Maße. Wenn die versicherte Person nachweist, dass Ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weisen nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- den Umfang der von der Versicherung zu erbringenden Leistung.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft aber nicht nur allein bei einem Verkehrsunfall zu Ihrem Recht zu kommen, sondern rund um das ganze leidige Thema Teilnahme am Straßenverkehr und – auch bei:
- Streitigkeiten mit einem Autohändler aus einem Kaufvertrag,
- Einem Autokauf aus privater Hand,
- Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, auch Kosten des technischen Privatgutachtens im Verkehrsrecht oder bei Streitigkeiten aus dem Reparaturvertrag des Fahrzeugs,
- Streitigkeiten mit dem Mietwagen-Verleiher – auch im Ausland – z. B. wegen verspäteter Rückgabe,
- Einem Autounfall im Ausland auch mit Kostenübernahme eines ausländischen Sachverständigen,
- Kontroversen mit den Finanzbehörden wegen der KFZ-Steuer.
- Der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall (Schmerzensgeld),
- Im Freizeitbereich als Fahrgast, Fußgänger und als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr („Großer Fußgänger-Rechtsschutz“) auch für Ehe-/Lebenspartner und Kinder sowie als Inline-Skater oder Reiter,
- Dem Fahren fremder Fahrzeuge (Versicherungsschutz hat nur der Versicherungsnehmer),
- Bußgeldverfahren und bei Streitigkeiten mit einer Verwaltungsbehörde sowie bei Straf- und bei Ordnungswidrigkeitsverfahren – auch im Ausland. (Übrigens: Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden; es kann sich in diesem Zusammenhang um eine Streitigkeit handeln, die dem Straf-Rechtsschutz oder dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zugerechnet wird).
- Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren, hier werden sogar Kosten für vorsätzlich begangene Taten wie Lärmbelästigung, Rotlicht- und Gurtpflichtverstoß sowie Geschwindigkeitsübertretung, übernommen. Als Risiko ausgeschlossen sind: Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen.
- Reisekosten ins Ausland, wenn Sie dort in eigener Sache zu einem Prozess geladen sind.
Für den Versicherungsschutz gibt es bei der Verkehrs-Rechtsschutz keine Wartezeiten.
Einige Risikoausschlüsse bestehen leider – je nach Kulanz der Versicherungsgesellschaft – auch wenn zum Beispiel:
ein „Besitzvorwurf“ aus dem Halten eines Fahrzeuges besteht, in dem die Behörde irrtümlich ein Fahrzeug Ihrem Besitz und Gebrauch zuordnet. Kurzum, Sie sind nicht der Halter, Sie sind nicht der Fahrer oder die Fahrerin, Sie kennen das Fahrzeug nicht einmal, aber die Behörde glaubt nicht an den eigenen Irrtum. Die Behörde ist auch im Widerspruchsverfahren mit noch so verständnisvollen Darlegungen ihrerseits von dem Verfahren gegen Sie nicht abzubringen. Richtig – das gehört in die Abteilung Schildbürger. Leider passiert es ab und zu.
Ausgeschlossen ist auch die Übertragung von Schadensersatzansprüchen eines Dritten (z. B. eines Arbeitskollegen). Hintergrund ist: ein Versicherungsnehmer will die übertragenen Ansprüche gegen den Unfallgegner mithilfe seiner eigenen Rechtschutzversicherung geltend machen kann, über die der Arbeitskollege nicht verfügt. Das müssen die Versicherer ausschließen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann ebenso die Kostenübernahme mit Hinweis auf die Belastung der Versichertengemeinschaft bei einem Rechtsstreit verweigern, wenn die Aussichten auf ein erfolgreiches Gerichtsverfahren nahezu ausgeschlossen ist – oder Geringfügigkeit vorliegt.
Ausgeschlossen ist z. B. der Streit um eine Taxirechnung, es sei denn, Sie machen in Folge eines Verkehrsunfalls Ansprüche aus einem eigenen Versicherungsvertrag geltend.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sollte auf jeden Fall weitere Merkmale enthalten, die sie zu einem Premium-Schutz erwachsen lässt.
- Weltweiter Versicherungsschutz,
- Ohne zeitliche Beschränkung bei Reisen oder deren Dauer,
- Sozialgerichts-Rechtsschutz eingeschlossen,
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit einem privaten (Kranken-)Versicherer, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Unfall besteht,
- Mediations-Rechtsschutz mit Übernahme von Kosten eines Mediators für die außergerichtliche Konfliktlösung,
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (§ 21 Ziffern 1. oder 2. ARB).
- Upgrade-Garantie, d. h. Leistungsverbesserungen der neueren Versicherungsbedingungen gelten auch für Ihren „alten“ Vertrag – ohne Mehrprämie.
Bei der reinen Fahrer-Rechtsschutz
können Sie das Fahren fremder, also nicht auf Ihren eigenen Namen zugelassener, aber mit einem Versicherungs-Kennzeichen versehener Fahrzeuge, versichern lassen (Fahrer-Rechtsschutz nach § 21 Ziffer 6 ARB). Es sind keine Fahrzeuge, sondern nur Sie als Fahrer/In versichert. Beim Fahrer-Rechtsschutz für Einzelpersonen erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen bei der Teilnahme im öffentlichen und privaten Verkehr als Fahrer eines fremden Kraftfahrtzeuges, Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Bei reinem Fahrzeug-Rechtsschutz
(Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahrzeuge) sind die im Versicherungsschein genannten Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger versichert.
Wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf Ihres im Versicherungsschein genannten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug erwerben, haben Sie für dieses so genannte Folgefahrzeug und für Ihr altes Fahrzeug für maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag Versicherungsschutz.
Der Verlust oder Verkauf Ihres Fahrzeugs muss gemeldet werden – ebenso das Versicherungs-Kennzeichen des neuen Fahrzeugs.
Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahrzeugkauf.
Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein KFZ und der Verkäufer weigert sich, dieses auszuliefern (Übergabetermin laut Kaufvertrag?). Hintergrund kann sein, dass der Veräußerer ein höheres Angebot erhalten hat und aus dem Kaufvertrag mit Ihnen, aussteigen möchte.
Sind Sie Unternehmer oder Landwirt? Dann können Sie für alle Kraftfahrer in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit den Verkehrs-Rechtsschutz vereinbaren (mitversicherte Personen müssen erfasst werden). Für Sie selbst wird ein Tarif für Selbstständige angeboten.
Privat-Rechtsschutz (für Familien, Singles und Senioren)
Die Privat-Rechtsschutzversicherung leistet im Allgemeinen recht umfassend bei nahezu allen privatrechtlichen Streitigkeiten. Es gibt jedoch Leistungsausschlüsse, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgelistet sind und auf die wir im weiteren Verlauf noch mehrfach zu sprechen kommen werden.
Zunächst möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in den Privat-Rechtsschutz geben. Hierauf können Sie aufbauen und werden je nach Ihrer Lebenserfahrung im Stillen nicken können, kenn‘ ich sagen oder auch erahnen, welche kleinen oder großen Schicksalsschläge Ihnen bisher ersparten worden sind und welche Sie bereits mit anderen teilen mussten.
Wir beginnen mit dem Vertragsrechtsschutz, von dem jeder in irgendeiner Form sicher schon betroffen worden ist.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Beispiel: Sie stellen bei der Lieferung eines Flachbildfernsehers Kratzer auf dem Bildschirm fest. Sie möchten gegenüber dem Händler eine Minderung des Kaufpreises oder die Rückgabe/Tausch gegen ein mängelfreies Gerät durchsetzen. Der Händler reagiert selbst nach Aufforderung nicht.
Häufigere Vertragsstreitigkeiten ergeben sich bei Gewährleistungsansprüchen aus Kauf- und Darlehensverträgen sowie Leistungsstörungen der Mobilfunk-Provider bzw. wegen der Rechnungsstellung.
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Ja, wenn z. B. Ihre Hausratversicherung nach einem Versicherungsschaden die Leistung verweigert, können Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gegen die Hausratversicherung klagen. Gegen die eigene Rechtsschutzversicherung allerdings nicht.
Wer z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt und tatsächlich Berufs- oder Erwerbsunfähig wird, hat meist einen langen Weg vor sich, diese Rechte durchzusetzen. Wie gut, wenn man/frau über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Noch besser – wenn das Datum der Rechtsschutz-Versicherungspolice einige Tage älter ist, als die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beispiel Berufsunfähigkeits-Versicherung:
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung fand im Februar 2013 statt. Der erste entsprechend lange Arbeitsunfähigkeitszeitraum hat im September 2013 begonnen. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird im Mai 2015 durch die Landesversicherungsanstalt (LVA) festgestellt. Die Berufsunfähigkeits-Versicherer schließen sich in der Regel der Einschätzung der LVA-Gutachter an – müssen sie aber nicht. Der zukünftige „Berufsunfähigkeits-Rentner“ hat schon im Jahr zuvor im Rahmen seiner Obliegenheitspflichten, die Versicherungsgesellschaft wegen drohender Berufsunfähigkeit informiert. Der Berufsunfähigkeits-Versicherer wird sich meist sehr genau anschauen, ob er eine Obliegenheitsverletzung nachweisen kann, um eine Kostentragung für die vertraglich zugesicherte Berufsunfähigkeits-Rente zu vermeiden.
Wichtig! Der Versicherungsschutz einer Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung erstreckt sich i. d. R. erst auf den Zeitraum nach Abschluss der Rechtsschutz-Versicherung. Also ist es ratsam, vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen.
Bestand eine Vorversicherung bei einem anderen Rechtschutz-Versicherer wird diese hinsichtlich des Beginns i. d. R. anerkannt. Auch bei einer Vertragszusammenlegung (zwei Singles = ein Ehepaar oder Lebensgemeinschaft) kann i. d. R. von einer Deckung ausgegangen werden, sollte sich dies aber schriftlich zusagen lassen.
Beispiel betriebliche Altersversorgung:
Aus (§ 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz) erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen hinsichtlich Ihrer betrieblichen Altersversorgung sowie Ihrer Ruhestandbezüge und beihilferechtlichen Ansprüche, wenn Sie aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis begründet sind.
Beispiel Arbeitgeber-Rechtsschutz:
Sie haben Arbeitgeber-Rechtsschutz (aus § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz) im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Haushaltshilfe oder Pflegekraft).
Beispiel gemeinsamer Versicherungsvertrag
Es besteht kein Versicherungsschutz:
- bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages,
- von Mitversicherten gegen Sie,
- von Mitversicherten untereinander,
- von Miteigentümern eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils untereinander.
(Leistungsausschlüsse nach § 3 ARB sind weiter unten noch einmal dargestellt).
Beispiel Finanzen-Bausparverträge:
Generell ist das Thema Finanzen aus haftungsrechtlicher Sicht stark problembelastet. Beratungsgespräche müssen zwar protokolliert werden. Dennoch gelingt es wohl nur selten, den Grad der Aufklärung des Kunden bezogen auf das Finanzprodukt, die Fähigkeiten der Vermittler und der Bankberater die richtige Entscheidungsgrundlagen für den Kunden zu gewährleisten und dabei die zukünftigen persönlichen Kundenwünsche wie auch die sich ständig verändernden Märkte, langfristig im Einklang zu halten. Eine „Fehlentscheidung“ des Kunden oder eine „Falschberatung“ bei einem kleinen Sparvertrag hat nur geringe Folgen. Ganz anders sieht das bei Verträgen aus, die Lebensziele beschreiben. Kaufentscheidungen für die man/frau bis zum Renteneintrittsalter oder darüber hinaus haften muss. Hier formulieren Rechtsschutzversicherer aufgrund des enormen Risikos viele Leistungsausschlüsse.
Eines der meistgewollten Lebensziele ist das eigene Heim. Eine Baufinanzierung gehört nicht zu dem Deckungsumfang einer Rechtsschutz-Versicherung.
Allerdings – handelt es sich außerhalb einer Baufinanzierung um eine Falschberatung bei dem Abschluss (und nur bei diesem) eines Bausparvertrags, dann können Sie bei den Premium-Rechtsschutzversicherungen mit Hilfe rechnen.
Wenn der Versicherungsschutz für Finanzprodukte im Wesentlichen auch ausgeschlossen ist, so geben die meisten Rechtsschutzversicherer telefonische Beratungen zu den Erfolgsaussichten oder zumindest Empfehlungen für bestimmte Fachkanzleien ab.
Photovoltaik-Rechtsschutz
Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (Photovoltaik, Solar- und Biothermieanlagen) werden gewahrt.
Die Voraussetzung ist, die Anlage wird auf Ihrem, nicht gewerblich genutzten, mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebauten Grundstück betrieben.
Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen
Beispiel 1 – ungerechtfertigte Bereicherung
Sie haben Geld versehentlich an die falsche Bankverbindung überwiesen und der Kontoinhaber zahlt den Betrag nicht zurück.
Beispiel 2 – Geschäftsführung ohne Auftrag
Sie lassen das Auto des Nachbarn wegen eines drohenden Hochwasserschadens abschleppen, verhindern dadurch den Schaden, aber der Fahrzeughalter trägt die Abschleppkosten nicht.
Beispiel 3 – Streitigkeiten aus dinglichen Rechten
Großzügig wie Ihre 5-jährige Tochter nun einmal ist, verschenkte sie Ihr neues Mountain-Bike an einen Nachbarn. Der Nachbar sieht sich als Beschenkter, gibt das Mountain-Bike nicht mehr heraus und bezieht sich dabei auf die sogenannte „Handschenkung“ lt. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Beispiel 4 – Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie stellen nach einer missglückten Operation eine Schmerzensgeldforderung. Es ist zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung gekommen.
Steuer-Rechtsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt i. d. R. nur vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten. Bei nur wenigen Versicherern ist bereits der Einspruch mitversichert.
Beispiel: Es gibt Streit mit dem Finanzamt. Sie müssen z. B. nach erneuter Abweisung Ihres Einspruchs eine Klage bei dem zuständigen Finanzgericht einreichen. Die Privat-Rechtsschutzversicherung gewährt Ihnen Deckung – aber meist erst ab Gericht – nicht im Einspruchsverfahren.
Weitere Beispiele für Leistungen aus der Steuer-Rechtsschutzversicherung sind:
- Ihre Werbungskosten werden durch das zuständige Finanzamt nicht anerkannt.
- Sie wenden sich gegen die Festsetzung der Einkommenssteuer durch das Finanzamt.
- Die Gemeinde erhöht die Kosten für die Abwasserentsorgung; es bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides.
- Die Zollbehörden erheben Einfuhrzölle.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beispiel: Sie erhalten eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung. Ein Nachbar hat Sie angezeigt, weil von ihrem Grundstück erhebliche Lärmbelästigungen durch z. B. nächtliches Hundegebell ausgehen sollen.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht wird gewährt:
- Bei Unterhaltssachen,
- Bei Ehesachen sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften,
- Bei Erbschaftsproblemen,
- Bei Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für das gerichtliche Verfahren (nicht für den vorgeschalteten Schriftverkehr und die Beratung durch einen Rechtsanwalt) und nur vor deutschen Sozialgerichten.
Schutz wird auch bei Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung im privaten Bereich im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren gewährt.
Beispiele:
- Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt.
- Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist falsch berechnet.
- Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist falsch berechnet.
- Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger (BfA oder LVA) lehnen einen Antrag auf eine Rehabilitation ab.
- Bei Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) nicht anerkannt.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Der Disziplinar-Rechtsschutz versichert Personengruppen wie z. B. Beamte, Polizisten und Soldaten gegen disziplinarrechtliche Schritte des jeweiligen Dienstherrn, die sich aus den Disziplinarvorschriften ergeben.
Beispiel: Ein Polizeibeamter kann wegen eines Vergehens, das er außerhalb der Dienstzeit begangen hat, disziplinarrechtlich verfolgt werden.
Der Standes-Rechtsschutz versichert z. B. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte gegen Verfahren ihrer jeweiligen Standesorganisation.
Beispiel: Einem Apotheker soll nach angeblicher Ausgabe eines falschen Medikamentes die Zulassung entzogen werden.
Straf-Rechtsschutz
Es besteht bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen nur Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. In der Regel tritt die Straf-Rechtsschutz-Versicherung in Vorlage (abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung). Kommt es zu keiner Verurteilung, handelt es sich auch nicht um eine Straftat, insofern besteht auch Versicherungsschutz.
Ein Versicherungsschutz wird zum Beispiel bei Vorwürfen wegen fahrlässiger Körperverletzung, vieler Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes und des Verstoßes gegen das Waffengesetz (nicht Kriegswaffenkontrollgesetz) gewährt.
Kein Versicherungsschutz kann bei Vorwürfen durch: vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Mord, Totschlag, Nötigung und Nachstellung (Stalking) gewährt werden (eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist).
Im Vorfeld kommt es entscheidend auf den Tatvorwurf an, der von den Ermittlungsbehörden gegen Sie erhoben wird.
Das kann Ihnen alles nicht passieren, weil es wirklich nicht Ihre Welt ist?
Eine Anklage wegen Unfallflucht ist schon gegen viele harmlose Bürger gerichtet worden. Wird ein Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlich (ob Vorsatz oder nicht, entscheidet das Gericht für Sie …) begangenen Unfallflucht verurteilt, entfällt auch der Versicherungsschutz.
Es kann auch ein Strafverfahren nach einem Wohnungsbrand gegen Sie eingeleitet werden. Auch hier wird wieder nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit gefragt.
Der Klassiker ist die „unbeaufsichtigte“ Kerze in der Weihnachtszeit. Sie waren z. B. während des Weihnachtsessens abgelenkt, weil Sie das neue Auto eines Besuchers bestaunt haben.
Nur beim erweiterten Straf-Rechtsschutz sind vorsätzlich begehbare Vergehen mitversichert, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt.
Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umschließt den privaten Bereich einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten und die nichtselbstständige berufliche Tätigkeit sowie das Strafkautionsdarlehen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist oberhalb des Straf-Rechtsschutz angegliedert. Besteht beim Straf-Rechtsschutz lediglich Versicherungsschutz, wenn dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit in Bezug auf eine Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen werden kann, so besteht beim Spezial-Straf-Rechtsschutz auch dann Versicherungsschutz.
Tritt der Versicherungsfall ein, geht es im Wesentlichen um die Bereitstellung von Strafverteidigern und Fachanwälten, deren Spezialisierung es ist, eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern. Ferner müssen möglicherweise Gutachter ihre Stellungnahmen vor der Beauftragung durch das Gericht beziehen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) für Gewerbetreibende
Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz ist der strafrechtliche Vorwurf von Vergehen und Verbrechen versichert. Die Strafverfolgungsbehörden sind schon bei dem bloßen Vorwurf gezwungen ein Strafermittlungsverfahren einzuleiten. Die Berichterstattung in den Medien kann dieses Problem verschärfen, denn Gewerbetreibende und Firmen können erheblich an Reputation verlieren.
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Versichert sind Streitigkeiten der Geschäftskunden für schuldrechtliche Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und Einrichtungen stehen.
Opfer-Rechtsschutz
Es besteht Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland, soweit gegen Sie als Versicherte/r eine Gewaltstraftat verübt wurde, z. B. nach einem schwerem Raubüberfall, erfolgt eine aktive Strafverfolgung der Täter. In dem folgenden Strafverfahren besteht Versicherungsschutz für Sie als Nebenkläger/In; Sie schließen sich der Anklage des Staatsanwaltes an.
Ferner genießen Sie im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleich Versicherungsschutz, wenn der Täter versucht, die Tat wieder gutzumachen.
Die Aufwendungen eines Verletztenbeistandes werden übernommen.
Versicherungsschutz wird für die Beistandsbegleitung des Rechtsanwaltes im:
- Ermittlungsverfahren,
- Nebenklageverfahren,
- für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
- für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten gewährt.
Übrigens – gehen Sie bitte nicht automatisch davon aus, dass alle die vorgenannten sehr umfassenden Versicherungsleistungen Standardleistungen der Rechtsschutzversicherer sind. Vielmehr werden sehr viele Leistungsausschlüsse von vielen Versicherern in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen näher erläutert. Wenn Sie einen echten Qualitäts-Versicherungsschutz haben wollen, müssen Sie zwar nicht zwingend sehr hohe Prämien akzeptieren, aber eben ein wenig mehr zahlen – wie fast überall im Leben.
Leistungsausschlüsse
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht die Kosten aller erdenklichen Streitigkeiten abdecken.
Sie kann auch nur bedingt dazu beitragen, Schicksalsschläge zu mindern oder Ungerechtigkeiten auszugleichen. Sie soll Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen.
Dass dies nicht immer möglich ist, weiß der Volksmund durch einige Sprichwörter zu berichten, die Sie sicher kennen …
So sind dann auch die folgenden Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Die Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer,
- Die Streitigkeiten aus dem Schulrecht,
- Die Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen,
- Die Kosten eines Scheidungsverfahrens,
- Das Erbrecht ist nicht versichert.
- Die Streitigkeiten im Zusammenhang mit Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht.
- Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei der Strafverfolgung.
- Ebenso Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen (Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahr.)
- Die Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren (Bsp. Zwangsversteigerung des Fahrzeuges infolge eines Insolvenzantrags).
- Die Streitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen und Gewinnzusagen stehen,
- Die Streitigkeiten aus Spar- und Festgeldkonten sowie festverzinsliche Staatsanleihen,
- Die Streitigkeiten mit Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften sowie dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile),
- Die Streitigkeiten aus dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (sogenannte „vermögenswirksame Leistungen“),
- Die Streitigkeiten um die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz (sogenannte „Riester-Rente“),
- Die Streitigkeiten um die private Rentenversicherungen (sogenannte „Rürup-Rente“),
- Die Streitigkeiten aus Wertrechten, bzw. die Wertpapieren gleichstehen Papiere,
- Die Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, wie Wind-, Biomasse- u. Solarkraftanlagen, offene und geschlossene Immobilienfonds, stille und atypische Gesellschaften, KG-Beteiligungen, Genossenschaften, etc.) und deren Finanzierung,
- Die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles,
- Das Baurisiko sowie beim Neubau Streitigkeiten mit Nachbarn, Handwerker oder Behörden,
- Der Erwerb oder die Veräußerung eines Baugrundstücks,
- Beim Erwerb einer Neubau-Eigentumswohnung der Streit mit Bauträger oder dem Makler,
- Bei Umbaumaßnahmen an Ihrer Immobilie der Streit wegen der Baugenehmigung,
- Der Streit um eine Baufinanzierung mit Banken und Bausparkassen.
Diese Aufzählung erfolgte nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte § 3 ARB des jeweiligen Versicherers.
Eine Rechtschutzversicherung kann nach § 18 ARB den Rechtsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit ablehnen oder auch wenn die Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Mitversicherter Lebenspartner: Ein Lebenspartner kann nicht Mitversicherter sein, wenn Sie sich im Tarif „Single“ haben versichern lassen. Deshalb bitte an eine Vertragsänderung denken.
Mitversichertes Elternteil: Ein im Haushalt der Versicherten lebendes Elternteil kann ab 65 Jahre beitragsfrei mitversichert sein, wenn es sich um den Erstwohnsitz handelt und keine Berufstätigkeit vorliegt.
Selbstständigkeit, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind, liegt eine Selbstständigkeit, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vor. In diesem Fall können Sie nicht im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26 ARB) versichert sein, sondern richtiger Weise in (§ 28 ARB). Hier droht der Verlust nahezu sämtlichen Versicherungsschutzes mit Ausnahme personenbezogener Versicherungsverträge, die Sie im Rahmen Ihrer Daseinsvorsorge abgeschlossen haben – obwohl Sie eine Prämie geleistet haben.
Damit trotzdem alles gut wird – abschließend noch ein paar Hinweise: Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers bildet im Schadenfall keine Rechtsberatung!
Rechtsberatung
Was aber bei einigen Versicherern möglich ist, ist eine telefonische Beratung in fast allen – auch nicht versicherbaren – Rechtsgebieten. Hierzu stehen sehr qualifizierte Anwaltsnetzwerke zur Verfügung. In aller Regel fallen hierbei nur die erhöhte Telefonkosten einer 0180er Rufnummer oder Ähnliches an. Oft werden Sie kostenlos zurückgerufen, wenn die Warteschleife ein direktes Gespräch unmöglich macht.
Die Serviceleistung Online-Rechtsberatung kann meist ohne zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden.
Die Telefonkosten für diese Serviceleistungen können aus dem Festnetz und aus den Mobilfunknetzen in unterschiedlicher Höhe verlangt werden. Genaueres erfahren Sie in den Leistungsbedingungen Ihres Rechtsschutzversicherers.
Tarifbedingungen und Prämien
Die Versicherungsgesellschaft bzw. der Vermittler muss beim Vertragsabschluss die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), das Produktinformationsblatt sowie eine Kopie des Beratungsprotokolls an die/den Versicherungsnehmer/In aushändigen. In den ARB sind die versicherten Rechtsgebiete mit dem gesamten Leistungsspektrum und die Prämien benannt. Im Beratungsprotokoll sollten die gegenwertigen Kundenwünsche sowie Vergleichstarife anderer Anbieter festgehalten werden. Sie erhalten eine Kopie des Protokolls. Dies kann auch auf elektronischem Wege erfolgen.
Sie müssen auf Ihr 14tätiges Widerrufsrecht hingewiesen worden sein.
Die Kundenwünsche und Bedürfnisse ändern sich mit den Lebensumständen und dem Lebensalter. Deshalb macht es Sinn, hin und wieder eine Beratung in Anspruch zu nehmen damit gute Beratung auch langfristig aktuell bleiben kann.
Vertragsbeginn
Wenn Sie den Versicherungsschein und die Beitragsrechnung von der Versicherungsgesellschaft erhalten haben und die Widerrufsfrist (14 Tage ab Zugang des Versicherungsscheins) abgelaufen ist, müssen Sie den Beitrag unverzüglich („unverzüglich“ heißt, „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“) zahlen.
Wenn Sie den ersten Betrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Auf diese Folge muss der Versicherer Sie allerdings aufmerksam gemacht haben, und zwar in Textform (Beispielsweise als Brief oder E-Mail) oder durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein).
Es empfiehlt sich eine SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung zu vereinbaren, damit liegt die Folge einer verspäteten Zahlung beim Versicherer.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Kündigen können sowohl Sie als auch die Versicherungsgesellschaft.
Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Informationen zum außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Wenn Sie mit der Leistungsablehnung eines Versicherungsschadens nicht einverstanden sind – also keinen Rechtsschutz bei Ihrem Versicherer erhalten haben – können Sie sich an eine unabhängige Einrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen wenden. Dies ist der
„Versicherungsombudsmann e. V.“, Postfach 08 06 32, 10008 Berlin.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei der nachfolgend genannten Aufsichtsbehörde zu beschweren:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn (Postfach 1253, 53002 Bonn, Telefon: 0228 41080, Telefax: 0228 41081550, E-Mail: poststelle@bafin.de.
Seit dem Jahre 2001 hat sich die Prozesskostenfinanzierung als fester Bestandteil des deutschen Rechts etabliert. Jährlich werden bereits hunderte Prozesse, Mediationen oder außergerichtliche Verhandlungen finanziert. Die Hauptaufgabe der Prozessfinanzierung liegt vor allem darin, Mandanten die sich einen erfolgversprechenden Prozess nicht leisten können, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und keinen Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe (PKH) haben, durch die Übernahme sämtlicher Kosten einen fairen Prozess zu ermöglichen.
KURZ: DIE PROZESSFINANZIERUNG ERMÖGLICHT IHNEN DIE DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE OHNE EIGENES KOSTENRISIKO.
Erwünscht sind jedoch Klagesummen oberhalb von € 100.000,-. Ist dieses Thema von Interesse rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns.