Schutz gegen die Härte der Natur.

 

Eine Wohngebäudeversicherung ist der Airbag für Ihre eigenen vier Wände. Möglicherweise haben Sie auch eine Hausratversicherung, die Ihr Hab und Gut im Schadensfall ersetzen würde.

 

Diese beiden wichtigen Versicherungen lassen Sie nicht im Regen stehen, wenn Ihr Haus z. B. aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder unbewohnbar geworden ist.

 

Aber sind Sie auch abgesichert, wenn es »elementar« wird?

 

 

In der Wohngebäude- und Hausratversicherung wird nämlich zwischen den oben genannten »normalen« Gefahren – die fast jeden treffen können – und den sogenannten »Elementargefahren« unterschieden.

 

Elementargefahren sind nicht überall gleich wahrscheinlich.

 

Es gibt Gebiete, z. B. an großen Flüssen oder in den Bergen, wo es statistisch gesehen häufiger zu Überschwemmungen oder Lawinen kommt.

 

 

 

 

 

Extreme Wetterlagen treten aufgrund des Klimawandels mittlerweile öfter auf als noch vor einigen Jahren. Besonders Starkregenereignisse werden immer häufiger. Das verheerende hierbei: Überschwemmungen durch Starkregen passieren auch weit abseits großer Flüsse. Besonders dicht besiedelte Gebiete und Großstädte sind gefährdet, weil der Regen durch die Oberflächenversiegelung nicht schnell genug versickern kann.

 

 

 

Sein Hab und Gut hiervor zu schützen wird daher immer wichtiger. Und auch wenn vielerorts Städte und Gemeinden z. B. Hochwasserschutzmauern errichten oder Deiche aufschütten, gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor Elementargefahren.

 

Eine Elementarschadenversicherung kann zwar nicht verhindern, dass der Keller mit Wasser vollläuft, aber Sie können damit die finanziellen Folgen absichern: Inventar ist vielleicht unbrauchbar und muss ersetzt werden. Vor allem aber sollte das Auspumpen und Trocknen von Profis erledigt werden, um Folgeschäden, z. B. Schimmelbildung, zu vermeiden.

 

 

Zu den versicherbaren Elementargefahren zählen:

■ Überschwemmung (durch z. B. Starkregen)

■ Rückstau

■ Erdbeben

■ Erdsenkung

■ Erdrutsch

■ Schneedruck

■ Lawinen

■ Dachlawinen

■ Vulkanausbruch

 

 

Stand: 2/2019